AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Ferienwohnung Lea Nin

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Apartment zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Apartment Lea Nin, nachfolgend Apartment genannt, (Apartmentaufnahmevertrag).

2. Die Unter‐ oder Weitervermietung des überlassenen Apartments sowie die Nutzung der Zimmer zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Apartments.

3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, Partner, Haftung; Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Apartment zustande. Dem Apartment steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

2. Vertragspartner sind das Apartment und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Apartment gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Apartmentaufnahmevertrag, sofern dem Apartment eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3. Alle Ansprüche gegen das Apartment verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Apartments beruhen.

4. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Apartments auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Das Apartment ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Apartments zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Apartments an Dritte.

3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Erhöht sich der Mehrwertsteuersatz zum Tage der Leistungserbringung, so ändern sich die jeweils vereinbarten Preise entsprechend. Das Apartment ist berechtigt, die Mehrwertsteuer nachzubelasten. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Apartment allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben.

4. Die Preise können vom Apartment ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Apartments oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Apartment dem zustimmt.

5. Rechnungen des Apartments ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Apartment ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Apartment berechtigt, Zinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, 5% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Apartment der eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von Euro 5.‐‐ zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen eines Inkassos anfallen, trägt der Kunde.

6. Das Apartment ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

7. Ferner ist das Apartment berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthalts vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Apartmentaufnahmevertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nr. 6 erfolgt ist.

8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Apartments aufrechnen oder mindern.

IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Apartment geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Apartments. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt (Schadensersatz). Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Apartments oder einer von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

2. Sofern zwischen dem Apartment und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs‐ oder Schadensersatzansprüche des Apartments auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Apartment ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Apartments oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.

3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Apartment die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

4. Dem Apartment steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzender Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung ohne Frühstück, zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Apartment entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

V. Rücktritt des Apartments

1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Apartment in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Apartments auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option.

2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Apartment gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Apartment ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist das Apartment berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Apartment nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Apartmentleistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; das Apartment begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Apartmentleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Apartments in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschaft‐ bzw. Organisationsbereich des Apartments zuzurechnen ist; ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.

4. Das Apartment hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

5. Nicht genehmigte Vorstellungsgespräche, Verkaufs‐ und ähnliche Veranstaltungen kann das Apartment unterbinden bzw. abbrechen.

6. Bei berechtigtem Rücktritt des Apartments oder Unterbindung einer nicht genehmigten Veranstaltung gemäß obiger Nr. 5 entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. Zimmerbereitstellung, Übergabe und Rückgabe

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das Zimmer vorausbezahlt wurde hat das Apartment das Recht, gebuchte Zimmer nach 22.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch gegen das Apartment herleiten kann. Ansprüche des Apartments aus Klausel IV bleiben von dieser Regelung unberührt.

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Apartment spätestens um 9.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Apartment über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Dem Kunden steht es frei, dem Apartment nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

VII. Haftung des Apartments

1. Das Apartment haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Apartmentaufnahmevertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Apartment die Pflichtverletzung zu vertreten hat, ferner sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Apartments beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Apartments beruhen. Einer Pflichtverletzung des Apartments steht die eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Apartments auftreten, wird das Apartment bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2. Für eingebrachte Sachen haftet das Apartment dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens Euro 3.500,‐, sowie für Geld, Wertpapiere und Wertgegenstände bis zu Euro 800,‐. Geld, Wertpapiere und Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert entsprechend der Versicherungssumme des Apartments im Apartmentsafe aufbewahrt werden. Das Apartment empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Apartment Anzeige macht (§ 703 BGB). Die Haftung entsteht nur dann, wenn die Zimmer oder Veranstaltungsräume, in denen die Gegenstände belassen wurden, verschlossen waren.

3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Apartmentparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Apartmentgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Apartment nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Apartments.

4. Zweckaufträge werden vom Apartment mit größter Sorgfalt ausgeführt. Eine Haftung wird nicht übernommen. Nachrichten, Post und Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt. Das Apartment übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und ‐ auf Wunsch ‐ gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

5. Zurückgebliebene Sachen werden nur auf Verlangen, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Apartment bewahrt die Sachen drei Monate auf, danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Soweit kein erkennbarer Wert besteht, behält sich das Apartment nach Ablauf der Frist eine Vernichtung vor.

VIII. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Apartmentaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllung‐ und Zahlungsort ist der Sitz des Apartments.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand ‐ auch für Scheck‐ und Wechselstreitigkeiten ‐ ist im kaufmännischen Verkehr ist der Sitz des Apartment Lea. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Zadar Kroatien.

4. Es gilt kroatisches Recht. Die Anwendung des UN‐ Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Apartmentaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.